Die Bürgerschaftsstiftung wurde 2006 mit einem Kapitalstock von knapp 50 000 Euro gegründet. In den Folgejahren konnte das Stiftungskapital durch Zustiftungen mehr als verdoppelt werden.
Satzungsgemäß werden die Erträge aus dem Stiftungskapital, die Spenden sowie die Erlöse aus Benefizveranstaltungen für gemeinnützige und mildtätige Zwecke eingesetzt. Das Stiftungskapital selbst
bleibt auf Dauer erhalten.
Zustiftungen und Spenden sind grundsätzlich in jeder Höhe möglich und steuerlich abzugsfähig. Die Geberinnen/Geber entscheiden bei der Einzahlung selbst, wie ihr Geld, ob als Zustiftung oder als
Spende, verwendet werden soll. Wer 500 Euro oder mehr stiftet, wird Mitglied im Stiftungsforum (siehe Stiftungsorgane). Testamentarische Verfügungen, Vermächtnisse und Schenkungen wachsen dem
Stiftungsvermögen zu. Sie sind unabhängig von ihrer Höhe steuerbefreit.
Bei einer Zustiftung oder Spende von über 200 Euro erhalten Sie eine Spendenbescheinigung. Bis 200 Euro gilt der Überweisungsbeleg als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Vermerken Sie bitte auf
Ihrer Überweisung: „Zustiftung“ bzw. „Spende“.